
Saar-Galerie Saarbrücken
BT1 – Ablaufplanung SGS
Der Abbruch der gesamten Saar-Galerie war parallel in drei Abschnitten (1.1, 1.2 und 1.3) durchzuführen. Die Leistungen des konstruktiven Abbruchs Stahlbetonbsu waren in diese Abschnitte unterteilt. Im Zuge der Abbrucharbeiten waren die Leistungen jedoch nach den einzelnen Abschnitten parallel auszuführen.
Die Abbruchleistung begann mit der Entrümpelung und dem Rückbau des Ausbaus. Dieser läuft parallel mit dem Abbruch bzw. Rückbau der Stahl-Glas-überdachung und aller weiteren konstruktiven und nicht konstruktiven Stahlkonstruktionen.
Nach Beendigung des nicht konstruktiven Abbruchs bzw. des Stahlbauabbruchs wurde mit dem Abbruch des Rohbaus begonnen. Im Wesentlichen handelte es sich um den Abbruch von einachsig gespannten, teilweise auskragenden Deckenplatten, Stahlbeton-Halbfertigteil-Trägern sowie Stahlbetonstützen und -wänden. Die Regeldecken bestanden zum überwiegenden Teil aus Filigran-Deckenplatten mit Ortbetonergänzung, teilweise auch nur Ortbeton. Auflagen zur maximalen Schutthöhe und aufnehmbaren Belastung durch Abbruchgeräte und -fahrzeuge waren zu berücksichtigen. Der Abbruch geschah in drei Abschnitten parallel, so dass eine genaue Abstimmung erforderlich war. Hierzu waren Sicherheitsvorschriften zu beachten.
BT 2 – Bergwerksdirektion
Der Abbruch der Bergwerksdirektion war parallel zu den Unterfangungsmaßnahmen im Bereich der Bodenplatte durchzuführen. Die Arbeiten fanden im ersten Terminabschnitt im Innern des Gebäudes statt, später, um den Abbruch im Innern des Gebäudes nicht zu behindern, im Außenbereich.
Die Abbruchleistung begann mit der Entrümpelung und dem Rückbau des Ausbaus.
Nach Beendigung des nicht konstruktiven Abbruchs wurde mit dem Abbruch des Rohbaus bzw. der tragenden Konstruktionen begonnen. Es handelte sich im Wesentlichen um den Abbruch von Mauerwerkswänden, Stahlbetonwänden, Stahlbetondecken, Holzbalken-decken, Holzdächern, Stahlsteinkappendecken, Stahlbetonstützen und Stahlbau. Auflagen zur maximalen Schutthöhe und aufnehmbaren Belastung durch Abbruchgeräte und -fahrzeuge waren zu berücksichtigen. Ebenso war darauf zu achten, dass die Außenfassade der Bergwerksdirektion während der Arbeiten nicht beschädigt wird. Hierzu waren teilweise Arbeiten von Hand und mit nur kleinen Geräten möglich.
Es war zu beachten, dass erst mit dem konstruktiven Abbruch begonnen werden konnte, wenn die Fassade gestützt war und eine ausreichende Aussteifung des Gebäudes sichergestellt war. Hierzu waren die Auflagen zwingend einzuhalten. Aussteifungssysteme innerhalb des Gebäudes waren zu berücksichtigen.
| Bauzeit | Mai 2008 - dato |
| Umbauter Raum | |
| Bausumme | 4.000.000,00 € zzgl. MwSt. vorab |
| Auftraggeber | Credit Suisse Asset Management 60311 Frankfurt a.M. |

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